Ursula Schröder  §   Gerd Schröder
Rechtsanwälte

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Internationales Know-How

Durch die zunehmende Internationalisierung treten immer häufiger Fälle mit grenzüberschreitenden Bezügen auf. Dies geschieht vor allem dann, wenn Inländer vor ausländischen Gerichten auftreten, oder Ausländer vor deutschen Gerichten klagen und verklagt werden.
Häufig ist es gerade die Sprachbarriere, die der Wahrung der eigenen Interessen entgegensteht.

Wir betrachten unsere Fremdsprachenkompetenz deshalb als besonderen Vorteil unserer Kanzlei. Korrespondenzsprachen sind bei uns Englisch und Französisch. Darüber hinaus beraten und vertreten wir unsere Mandanten - unter Hinzuziehung von Dolmetschern -  auch in anderen Sprachen. 

Hierdurch haben wir eine umfangreiche Erfahrung mit der Vertretung von nicht deutschsprachigen  Mandanten im Inland erworben. Es ist uns auch möglich, die Interessen unserer Mandanten  im Ausland wahrzunehmen.

 

Gerhard von Are Str. 4 - 6  §  53111 Bonn
Tel.: 0228 / 69 61 81  
§   Fax: 0228 / 7 66 77 88