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Internationales Know-HowDurch die zunehmende
Internationalisierung treten immer häufiger Fälle mit
grenzüberschreitenden Bezügen auf. Dies geschieht vor
allem dann, wenn Inländer vor ausländischen Gerichten
auftreten, oder Ausländer vor deutschen Gerichten
klagen und verklagt werden. Wir betrachten unsere Fremdsprachenkompetenz deshalb als besonderen Vorteil unserer Kanzlei. Korrespondenzsprachen sind bei uns Englisch und Französisch. Darüber hinaus beraten und vertreten wir unsere Mandanten - unter Hinzuziehung von Dolmetschern - auch in anderen Sprachen. Hierdurch haben wir eine umfangreiche Erfahrung mit der Vertretung von nicht deutschsprachigen Mandanten im Inland erworben. Es ist uns auch möglich, die Interessen unserer Mandanten im Ausland wahrzunehmen.
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Gerhard von Are Str. 4 - 6
§ 53111 Bonn
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