Ursula Schröder  §   Gerd Schröder
Rechtsanwälte

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Das liebe Geld ...

Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für die Gebühren Ihres Falles kommt es auf zwei Dinge an: Zum einen auf den Streitwert des Falles, d.h. den in Geld bemessenen Wert der Streitfrage. Zum anderen ist der Schwierigkeitsgrad des Falles entscheidend.

Alle Fragen zu diesem Thema beantworten wir gerne in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch.

Gerhard von Are Str. 4 - 6  §  53111 Bonn
Tel.: 0228 / 69 61 81  
§   Fax: 0228 / 7 66 77 88